Wegen einem massiven Hackerangriff auf diese Seite ist der Radiodownload momentan nur über Soundcloud möglich!
Liebe Freunde im Geiste,
wir alle müssen für unsere Betriebsstätten ab 2013 keine Rundfunkbeiträge zahlen.

Facebook darf nicht fehlen
damit es hier richtig virulent wird, oder?!
Wir brauchen aber noch likes!!!
Verfolgt die spannende Diskussion in den Kommentaren oder besser diskutiert mit!
Ab 1.1.2013 gilt der neue Rundfunkstaatsvertrag (oder wie das Monstrum genau heißt).
Die interessante Passage ist folgende:
“§5 [...]
(5) Ein Rundfunkbeitrag … ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten
1. die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind,
2. [...]“
Dabei ist nicht spezifiziert
- welche Art von Gottesdienst
- es ist nicht von Ausschließlichkeit die Rede
- es geht nicht allein um anerkannte Kirchen
- die Religionsfreiheit im GG ist unser Freund.
Also: Arbeiten ist ja eh Gottesdienst, da haben wir sogar bei der Hl. Kath. Kirche Rückendeckung.
Künstler sind allesamt Priester der Kunst.
Grafik-Designer z.B. huldigen der göttlichen Schönheit. Das ist Gottesdienst!
Gaststätten dienen dem Gottesdienst für Lukullus und Bacchus usw. …
Fazit: Die Möglichkeiten sind endlos! Kreativität ist gefragt.
Was müssen wir tun:
1. Mitteilen, dass unsere jeweilige “Betriebsstätte gottesdiesntlichen Zwecken” gewidmet ist.
2. Einer Abbuchungserlaubnis widersprechen bzw. Einziehungsermächtigungen widerrufen.
3. Abwarten was kommt …
Die Art der “gottesdienstlichen Zwecken” noch nicht offenlegen.
Hier findet man das Abmeldeformular
Gegebenenfalls Nachfragen zunächst mit Hinweis auf Artikel 4 GG zurückweisen:
Die Einzelheiten unserer kultischen Handlungen gehen Außenstehende nichts an!
Schließlich herrscht Religionsfreiheit.
Lassen wir sie kommen. Das wird ein Heidenspaß!
Herzliche Grüße, arrrrr und Ramen!
Der Fari Pasta und der HEILIGESTUHL
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